Behandlungstarife

Logopädie

  • Privatversicherte Patienten bekommen die logopädische Therapie meist von ihrer Kasse erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages. 
  • Meine Gebühren für die 45-minütige Einzelbehandlung für Privatversicherte und Selbstzahler liegen derzeit beim 1,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Sie werden zu Beginn der Behandlung über die anfallenden Behandlungskosten informiert und können diese bei der zuständigen Kasse auf Kostenübernahme prüfen lassen. Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten in Höhe der Beilhilfehöchstsätze.

    Ich weise daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beihilfe versicherte Patienten für den Differenzbetrag zu meinen Sätzen selbst aufkommen müssen, wenn dieser nicht durch eine private Zusatzversicherung zur „Ergänzung nicht beihilfefähiger Aufwendungen“ aufgefangen werden kann.


Reflexintegration

  • Die Reflexintegration ist eine reine Selbstzahlerleistung und wird bisher nicht von den Privatkassen übernommen.
  • Für genauere Informationen kontaktieren Sie mich gerne.

Dyslexietherapie

  • Die Übernahme der Kosten für eine Dyslexietherapie (Legasthenietherapie) durch private Krankenversicherungen ist nicht einheitlich geregelt und hängt vom individuellen Tarif ab. In den meisten Fällen werden diese Kosten auch von Privatkassen nicht übernommen, da Dyslexie als Entwicklungsstörung und nicht als Krankheit gilt und damit nicht im klassischen Leistungskatalog enthalten ist. Fragen Sie bei Ihrer Privatkasse nach.
  • In manchen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten vom Jugendamt übernommen werden.
  • Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich gerne.